Werbevereinbarung
Zwischen Football Present und dem Werbepartner. Angaben zum Werbepartner, Buchungsdetails und Datum des Vertragsschlusses ergeben sich aus dem Buchungsformular.
§ 1 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Buchung von Werbeleistungen durch den oben genannten Werbepartner (im Folgenden: Werbepartner) bei dem Einzelunternehmen Football Present (im Folgenden: Football Present). Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Unterzeichnung dieses Dokuments oder durch Bestätigung im Online-Buchungsformular von Football Present gemäß § 2 der AGB Werbepartner. Die für den Werbepartner handelnde Person bestätigt in beiden Fällen ausdrücklich, zur Vertretung des Werbepartners bevollmächtigt zu sein; im Falle einer unzutreffenden Bestätigung haftet diese Person persönlich für den daraus entstehenden Schaden.
Football Present vermittelt und koordiniert Werbekampagnen bei Amateur-Fussballvereinen in Deutschland. Der Werbepartner erhaelt exklusive Werbepraesenz auf physischen Praesentationsstaendern sowie in Social-Media-Beitraegen der kooperierenden Vereine.
§ 2 Gebuchtes Paket
Das fuer diese Kooperation gebuchte Paket (Buchungsart, Paketstufe, Vertragsgebuehr, Anzahl Vereine, gewuenschte Region und Kampagnenzeitraum) wird im als Anlage 1 beigefuegten Buchungsformular dokumentiert. Das Buchungsformular ist Bestandteil dieses Vertrags.
Bei Widerspruechen zwischen diesem Vertragstext und dem Buchungsformular gehen die im Buchungsformular konkret vereinbarten Buchungsdetails (Paket, Preis, Laufzeit, Region) vor.
§ 3 Leistungen von Football Present
3.1 Physische Werbepraesenz
- Produktion und Druck einer Werbefolie mit dem Logo des Werbepartners fuer den Praesentationsstaender
- Platzierung des Staenders beim kooperierenden Verein fuer die Dauer der Kampagne
- Exklusivitaet: Nur das Logo des Werbepartners erscheint auf dem Staender
- Folienwechsel bei Folgebuchungen durch Football Present koordiniert
3.2 Social-Media-Praesenz
- Koordination von zehn (10) oeffentlichen Social-Media-Beitraegen pro gebuchtem Verein
- Ball und/oder Staender mit Werbepartner-Logo in jedem Beitrag sichtbar
- Namentliche Erwaehnung des Werbepartners in jedem Beitrag
- Beitraege bleiben mindestens 12 Monate nach Veroeffentlichung oeffentlich abrufbar
3.3 Reporting
Football Present uebermittelt nach Abschluss der Kampagne einen Nachweis-Report mit Screenshots oder Links aller Beitraege, Angabe der Plattform und Veroeffentlichungsdatum. Bei Standard- und Premium-Paketen zusaetzlich eine Reichweiten-Uebersicht.
§ 4 Pflichten des Werbepartners
4.1 Bereitstellung der Werbemittel
Der Werbepartner stellt Football Present spaetestens 10 Werktage vor Kampagnenstart folgende Unterlagen bereit: Logo in hoher Aufloesung (mind. 300 dpi als AI, EPS, PNG mit transparentem Hintergrund oder PDF), Farbangaben (HEX, CMYK oder Pantone) sowie ggf. einen Slogan oder Zusatztext.
Football Present erstellt einen Druckabzug (Proof) zur Freigabe. Der Werbepartner gibt diesen innerhalb von 3 Werktagen frei oder meldet Korrekturen. Nach Freigabe sind keine Aenderungen mehr moeglich.
4.2 Zahlung
Die vereinbarte Verguetung ist wie folgt faellig: 50 Prozent bei Vertragsschluss (Anzahlung), 50 Prozent nach Erhalt des Nachweis-Reports. Bei Monatspaketen kann Football Present die vollstaendige Zahlung vor Kampagnenstart verlangen. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemaess § 288 BGB.
§ 5 Werbeinhalt und Compliance
Der Werbepartner gewaehrleistet, dass die bereitgestellten Werbemittel frei von Rechten Dritter sind, den gesetzlichen Anforderungen (UWG, TMG, DSGVO) entsprechen und keine diskriminierenden, anstoessigen oder irrefuehrenden Inhalte enthalten.
Nicht zugelassen sind Werbung fuer Alkohol, Tabak, Gluecksspiel, politische Parteien sowie religiose Organisationen. Der Werbepartner stellt Football Present von allen Anspruechen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
§ 6 Leistungsstoerungen und Ersatz
Kann Football Present einzelne Vereine nicht wie geplant aktivieren, stellt Football Present innerhalb von 30 Tagen einen Ersatzverein in vergleichbarer Region bereit. Ist kein Ersatzverein verfuegbar, wird die Verguetung anteilig pro nicht erfuelltem Verein erstattet. Football Present garantiert keine spezifischen Reichweiten- oder Engagementziele.
§ 7 Exklusivitaet
Bei der Vereins-Exklusivbuchung sichert Football Present zu, fuer denselben Zeitraum und denselben Verein keine Buchung fuer einen direkten Wettbewerber des Werbepartners zu vermitteln. Als Wettbewerber gilt ein Unternehmen mit identischen oder direkt substituierbaren Produkten in der gleichen Region.
§ 8 Nutzungsrechte
Der Werbepartner raeumt Football Present das nicht-exklusive, auf die Vertragslaufzeit beschraenkte Recht ein, das bereitgestellte Logo fuer die Durchfuehrung der Kampagne zu nutzen. Football Present ist berechtigt, Kampagnenfotos fuer eigene Referenzzwecke zu verwenden; der Werbepartner kann dem schriftlich widersprechen.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Football Present verarbeitet die Kontaktdaten des Werbepartners ausschliesslich zur Durchfuehrung und Abrechnung der Kampagne. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen (insbesondere Preiskonditionen) nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt zwei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 10 Laufzeit und Kuendigung
Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit vollstaendiger Leistungserbringung und Abschlusszahlung. Eine automatische Verlaengerung findet nicht statt. Eine ordentliche Kuendigung nach Kampagnenstart ist ausgeschlossen. Football Present kann bei Verstoss gegen § 5 fristlos kuendigen; erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergueten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Aenderungen beduerfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Erfuellungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Football Present, soweit der Werbepartner Kaufmann im Sinne des HGB ist oder seinen Sitz ausserhalb Deutschlands hat. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame, dem Vertragszweck naechstkommende Regelung ersetzt.