AGB
Football Present
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
fuer Sportvereine (AGB Vereine) | Version 2.6
Anbieter:
Football Present
Inhaber: Johannes Koenze
Adresse: Auweg 4, 83126 Flintsbach a. Inn
E-Mail: info@football-present.de
USt-IdNr.: DE433491288
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Einzelunternehmen Football Present (nachfolgend: Football Present) und Sportvereinen (nachfolgend: Verein), die am Football Present Kooperationsprogramm teilnehmen.
Abweichende Bedingungen des Vereins werden nicht anerkannt, es sei denn, Football Present stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Programmteilnahme
Das Football Present Kooperationsprogramm ermoeglicht Sportvereinen die kostenlose Nutzung eines hochwertigen Spielballs sowie die leihweise Ueberlassung eines Prasentationsstaenders mit Werbefolie. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verein zur Erfuellung der in diesen AGB festgelegten Pflichten, insbesondere zur Erstellung und Veroffentlichung von zehn oeffentlichen Video-Beitraegen auf den gemaess § 5.6 zulaessigen Social-Media-Plattformen.
Die Teilnahme am Programm kommt zustande durch Bestaetigung im Online-Anmeldeformular von Football Present oder durch Unterzeichnung eines individuellen Kooperationsvertrags. Diese AGB sind in beiden Faellen Bestandteil der Vereinbarung. Die fuer den Verein handelnde Person bestaetigt mit der Online-Anmeldung bzw. Unterzeichnung ausdruecklich, als Vorstandsmitglied oder sonstiger zur Vertretung des Vereins bevollmaechtigter Vertreter zu handeln; im Falle einer unzutreffenden Bestaetigung haftet diese Person persoenlich fuer den daraus entstehenden Schaden.
§ 3 Leihweise Ueberlassung des Prasentationsstaenders
3.1 Eigentumsverhaeltnis und Nutzungsueberlassung
Der Prasentationsstaender einschliesslich der aufgebrachten Werbefolie verbleibt zu jeder Zeit im ausschliesslichen Eigentum von Football Present. Er wird dem Verein im Rahmen dieser Kooperation ohne gesondertes Entgelt zur Nutzung ueberlassen; eine Uebertragung des Eigentums auf den Verein findet nicht statt. Der Verein erhaelt lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht fuer die Dauer der aktiven Kooperationsvereinbarung.
3.2 Ordnungsgemaesse Handhabung und Sorgfaltspflicht
Der Verein ist verpflichtet, den Prasentationsstaender sachgemaess, pfleglich und ordentlich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere:
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Schutz vor Beschaedigung, Zerkratzen, Verformung oder Verunreinigung
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Schutz vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff Dritter
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Schutz vor Witterungsschaeden (kein dauerhafter Aufenthalt im Freien ohne Schutz)
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Kein Anbringen eigener Aufkleber, Beschriftungen oder sonstiger Veraenderungen
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Ausschliessliche Nutzung zum vertraglich vereinbarten Zweck
Bei Verlust oder Beschaedigung durch unsachgemaessen Gebrauch oder Verwahrung ist der Verein zum Ersatz des Zeitwerts des Staenders verpflichtet. Football Present wird den Schaden dokumentieren und dem Verein schriftlich mitteilen.
3.3 Pflicht zur Rueckgabe nach Ablauf der Kooperation
Der Verein ist verpflichtet, den Prasentationsstaender nach Ablauf der Kooperationsvereinbarung oder auf Anforderung durch Football Present unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, in ordnungsgemaessem Zustand an Football Present zurueckzugeben. Die Rueckgabe erfolgt auf Kosten und Risiko des Vereins, sofern Football Present keine eigene Abholung organisiert.
Football Present ist berechtigt, den Staender nach Abschluss einer Kampagne abzuholen oder ihn fuer nachfolgende Kampagnen beim Verein zu belassen, sofern eine Anschlusskooperation vereinbart wurde. Der Verein hat keinen Anspruch auf den Verbleib des Staenders.
3.4 Folienwechsel und Anweisungsrecht
Football Present ist berechtigt, die Werbefolie auf dem Prasentationsstaender jederzeit auszutauschen, insbesondere bei Buchung eines neuen Werbepartners. Der Verein verpflichtet sich ausdruecklich, den Anweisungen von Football Present zum Folienwechsel unverzueglich Folge zu leisten. Dies umfasst:
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Bereitstellung des Staenders fuer den Folienwechsel unverzueglich, nachdem der Verein die neue Werbefolie von Football Present erhalten hat
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Austausch der Werbefolie durch vom Verein beauftragte Personen, sofern Football Present entsprechende Folien und Anweisungen bereitstellt
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Meldung an Football Present, sofern der Folienwechsel nicht innerhalb der genannten Frist moeglich ist; die Meldung erfolgt spaetestens mit der Uebermittlung des naechsten Video-Links gemaess § 5.5 ueber die dort genannte Kommunikationsmethode
Ein Verein, der der Anweisung zum Folienwechsel nicht innerhalb von 7 Werktagen Folge leistet, kann von Football Present abgemahnt und bei Wiederholung aus dem Programm ausgeschlossen werden. Ein Video-Beitrag, der waehrend einer verspaeteten Folienumsetzung ohne die aktuelle Werbefolie veroeffentlicht wird, erfuellt die Anforderungen aus § 5.2 nicht und wird gemaess § 5.5 beanstandet; die dortige Korrekturfrist gilt entsprechend. Bleibt der Folienwechsel dauerhaft aus, gelten im Uebrigen die Rechtsfolgen aus § 4.3.
3.5 Gewaehrleistung fuer den Staender
Weist der Prasentationsstaender innerhalb der gesetzlichen Gewaehrleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung einen Defekt auf, der auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurueckzufuehren ist, verpflichtet sich Football Present zur kostenlosen Reparatur oder zum Ersatz durch einen gleichwertigen Staender. Schaeden durch unsachgemaesse Handhabung durch den Verein sind von der Gewaehrleistung ausgeschlossen.
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Zusammenfassung: Pflichten des Vereins in Bezug auf den Staender - Staender ist Eigentum von Football Present und muss zurueckgegeben werden - Ordentliche und pflegliche Behandlung zu jeder Zeit - Rueckgabe innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung oder Kooperationsende - Folienwechsel auf Anweisung von Football Present unverzueglich ausfuehren - Keine Beschaedigung, Veraenderung oder Weitergabe an Dritte - Gewaehrleistung 2 Jahre gegen Herstellungsfehler durch Football Present |
§ 4 Spielball - Eigentumsuebergang, Gewaehrleistung und Verlustrisiko
4.1 Eigentum bis zur vollstaendigen Erfuellung
Der Spielball verbleibt bis zur vollstaendigen Erfuellung der Video-Posting-Pflicht (zehn Beitraege gemaess § 5) im Eigentum von Football Present. Der Ball stellt die Sachgegenleistung dar, die der Verein durch Erbringung seiner Werbeleistung erwirbt. Das Eigentum geht erst nach vollstaendiger Erfuellung und Bestaetigung durch Football Present auf den Verein ueber.
4.2 Verlust oder Beschaedigung des Balls vor Erfuellung
Geht der Ball vor vollstaendiger Erfuellung der zehn Video-Pflichten verloren oder wird er beschaedigt, bleibt die Pflicht des Vereins zur Erbringung der ausstehenden Beitraege unveraendert bestehen. Der Verlust oder die Beschaedigung des Balls befreit den Verein nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Kooperationsvereinbarung.
Football Present ist in diesem Fall nicht verpflichtet, einen Ersatzball zur Verfuegung zu stellen, es sei denn, es liegt ein Herstellungs- oder Materialfehler vor (vgl. § 4.4). Kann der Verein aufgrund des Verlusts seine Pflicht nicht erfuellen, gelten die Regelungen in § 4.3 (Nichterfuellung).
4.3 Nichterfuellung und Ausgleichszahlung
Werden die zehn Video-Beitraege nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemaess § 5.1 vollstaendig erbracht und liegt keine schriftliche Fristverlraengerung vor, ist der Verein verpflichtet:
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eine Ausgleichszahlung in Hoehe des aktuellen Materialwerts des Balls gemaess gueltiger Preisliste von Football Present zu leisten, und
-
den Praesentationsstaender in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Fristablauf an Football Present zurueckzusenden
Diese Verpflichtung besteht unabhaengig davon, ob der Ball noch vorhanden ist oder ob Football Present eine gesonderte Mahnung ausspricht. Mit der Zahlung der Ausgleichszahlung ist kein Eigentumserwerb des Vereins am Ball verbunden. Football Present gewaehrt auf Anfrage eine einmalige Verlaengerung der Frist um 30 Tage, sofern mindestens fuenf Beitraege bereits veroeffentlicht wurden.
4.4 Gewaehrleistung fuer den Ball
Weist der Spielball innerhalb der gesetzlichen Gewaehrleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung einen Defekt auf, der auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurueckzufuehren ist, verpflichtet sich Football Present zur kostenlosen Reparatur oder zum Ersatz durch einen gleichwertigen Ball. Von der Gewaehrleistung ausgeschlossen sind Schaeden durch normale Abnutzung im Spielbetrieb sowie Schaeden durch unsachgemaesse Behandlung oder uebermaessige Beanspruchung.
4.5 Automatische Verlaengerung und neuer Ball
Kuendigt der Verein die Kooperationsvereinbarung nicht spaetestens einen (1) Monat vor Ablauf des vereinbarten Kooperationsjahres schriftlich gegenueber Football Present, verlaengert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall verpflichtet sich der Verein zur erneuten Erbringung von zehn Video-Beitraegen im Folgejahr und erhaelt dafuer von Football Present einen neuen Spielball sowie ggf. eine aktualisierte Werbefolie auf dem Prasentationsstaender.
Die Kuendigung muss schriftlich per E-Mail an die von Football Present bekanntgegebene Adresse erfolgen. Der Zugang der Kuendigung bei Football Present ist massgeblich.
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Wichtig: Automatische Verlaengerung - Kuendigung muss spaetestens 1 Monat vor Ablauf des Kooperationsjahres schriftlich erfolgen - Bei verspaeteter oder fehlender Kuendigung: 10 neue Videos im Folgejahr + neuer Ball - Verlust oder Beschaedigung des Balls befreit nicht von der Posting-Pflicht - Gewaehrleistung 2 Jahre gegen Herstellungsfehler, nicht gegen Abnutzung |
§ 5 Video-Pflichten des Vereins
5.1 Anzahl, Frist und Rahmen
Der Verein verpflichtet sich zur Erstellung und Veroffentlichung von zehn (10) oeffentlichen Video-Beitraegen innerhalb von zwoelf (12) Monaten nach Erhalt des Pakets. Die Beitraege muessen ausschliesslich im Rahmen offizieller Pflicht- oder Freundschaftsspiele des Vereins erstellt werden. Trainingseinheiten ohne Spielbetrieb gelten nicht als offizielle Spiele im Sinne dieser Regelung.
Werden die zehn Beitraege nicht innerhalb der 12-Monats-Frist im Rahmen offizieller Spiele erbracht, gelten die Rechtsfolgen aus § 4.3 (Nichterfuellung und Ausgleichszahlung). Eine anteilige Erstattung fuer teilweise erbrachte Leistungen findet nicht statt, es sei denn, Football Present stimmt einer abweichenden Regelung schriftlich zu.
5.2 Vorgaben zur Videogestaltung und Sichtbarkeit des Werbepartners
Football Present gibt fuer jeden Kooperationszeitraum einen verbindlichen Videorahmen vor, der sicherstellt, dass der Werbepartner in jedem Video klar sichtbar ist. Der Verein verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten. Der Videorahmen umfasst insbesondere:
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Aufbau und Ablauf der Videoaufnahme (Einstellungsgroesse, Kameraposition, Mindestdauer der Sichtbarkeit des Staenders)
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Mindestdauer und Positionierung des Prasentationsstaenders mit Werbefolie im Bildausschnitt
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Zeitpunkt der Aufnahme (z.B. vor Anpfiff, beim Einlaufen, bei der Spielvorbereitung)
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Qualitaetsanforderungen an Bild und Ton
Football Present stellt die jeweils aktuellen Vorgaben dem Verein schriftlich oder ueber die bereitgestellte Kommunikationsplattform zur Verfuegung. Der Verein ist verpflichtet, Beitraege, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, auf Anforderung von Football Present zu ueberarbeiten oder zu ersetzen.
5.3 Inhaltliche Anforderungen und FIFA-Konformitaet
Saemtliche Video-Beitraege des Vereins muessen den folgenden inhaltlichen Anforderungen entsprechen:
-
Sichtbare Darstellung des Prasentationsstaenders mit Werbefolie und/oder des Spielballs im Video
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Namentliche Erwaehnung oder Verlinkung des Werbepartners im Beitragstext oder im Video
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Ausschliesslich Inhalte, die mit den Regeln, der Charta und den ethischen Richtlinien der FIFA sowie des jeweiligen nationalen Fussballverbands (DFB) vereinbar sind
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Keine diskriminierenden, rassistischen, anstoessigen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte
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Keine Inhalte, die gegen das Wettbewerbsrecht (UWG), das Urheberrecht oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstossen
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Oeffentliche Sichtbarkeit des Beitrags - keine privaten Accounts oder gesperrten Gruppen
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Kennzeichnung als Kooperation oder Werbung gemaess § 5a, 5b UWG
Der Verein traegt die alleinige inhaltliche und rechtliche Verantwortung fuer die von ihm erstellten und veroffentlichten Beitraege. Football Present stellt auf Anfrage Musterformulierungen zur Verfuegung.
5.4 Vorgaben fuer Verlinkungen in den Beitraegen
Football Present macht verbindliche Vorgaben fuer Verlinkungen, die der Verein in jedem Beitrag einzufuegen hat. Diese koennen umfassen:
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Verlinkung des Social-Media-Profils des Werbepartners (Tagging)
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Verlinkung des Social-Media-Profils von Football Present
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Verwendung bestimmter Hashtags, die von Football Present vorgegeben werden
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Angabe einer bestimmten URL oder eines Aktionscodes des Werbepartners
Die jeweils aktuellen Verlinkungsvorgaben werden dem Verein von Football Present schriftlich oder ueber die bereitgestellte Kommunikationsplattform mitgeteilt. Aenderungen der Vorgaben werden dem Verein rechtzeitig vor dem naechsten faelligen Beitrag bekanntgegeben.
5.5 Dokumentation und Uebermittlung des Links
Der Verein ist verpflichtet, nach dem Upload jedes Video-Beitrags auf einer Plattform den direkten Link zu diesem Beitrag unverzueglich, spaetestens innerhalb von 24 Stunden nach Veroffentlichung, an Football Present zu uebermitteln. Die Uebermittlung erfolgt ausschliesslich ueber die von Football Present zur Verfuegung gestellte Kommunikationsmethode (z.B. ein bereitgestelltes Online-Formular, eine App, eine E-Mail-Adresse oder einen Messenger-Kanal).
Football Present bestaetigt den Eingang und prueft die Erfuellung der Anforderungen innerhalb von 5 Werktagen. Beitraege, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden beanstandet. Der Verein hat in diesem Fall 14 Tage Zeit, den Beitrag zu korrigieren oder einen neuen Beitrag zu erstellen. Die 12-Monats-Frist wird hierdurch nicht verlaengert.
5.6 Zulassige Plattformen
Die Beitraege koennen auf folgenden Plattformen veroffentlicht werden: Instagram (Reels oder Feed-Post), TikTok (oeffentliches Video), YouTube (oeffentliches Video), Facebook (oeffentliche Vereinsseite). Stories gelten nur, wenn sie dauerhaft als Highlight gespeichert werden und mindestens 12 Monate abrufbar sind.
5.7 Mindestverweildauer der Beitraege
Alle veroffentlichten Beitraege muessen mindestens 12 Monate nach Veroffentlichung oeffentlich und abrufbar bleiben. Eine vorzeitige Loeschung ist nicht gestattet, es sei denn, der Beitrag verstosst gegen Plattformrichtlinien oder gesetzliche Vorschriften. In letzterem Fall ist Football Present unverzueglich zu informieren.
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Zusammenfassung: Pflichten des Vereins bei Videos - 10 Videos innerhalb von 12 Monaten bei offiziellen Spielen - Videorahmen und Gestaltungsvorgaben von Football Present einhalten - Staender mit Werbefolie im Video klar sichtbar zeigen - Inhalte muessen FIFA- und DFB-konform sein - Verlinkungsvorgaben von Football Present einhalten - Link jedes Videos innerhalb von 24h ueber die vorgegebene Methode teilen - Videos mindestens 12 Monate oeffentlich abrufbar lassen - Bei Nichterfuellung in 12 Monaten: Ausgleichszahlung Ballwert + Staender auf eigene Kosten zurueck (§ 4.3) |
§ 6 Werbepartner und Werbeinhalt
Football Present vermittelt Werbepartner an kooperierende Vereine. Der Verein erkennt an, dass der Prasentationsstaender Werbung eines von Football Present ausgewaehlten Werbepartners traegt. Der Verein hat keinen Anspruch auf Mitsprache bei der Auswahl des Werbepartners, mit Ausnahme der in dieser Klausel geregelten Faelle.
Football Present verpflichtet sich, keine Werbung fuer folgende Kategorien zu vermitteln: Alkohol- und Tabakprodukte, Gluecksspiel und Sportwetten, politische Parteien und Organisationen, religiose Gemeinschaften sowie Konkurrenzvereine im direkten raeumlichen Einzugsgebiet des Vereins. Der Verein kann einen konkreten Werbepartner aus sachlich begruendeten Gruenden schriftlich ablehnen. Football Present bemuht sich in diesem Fall um einen geeigneten Ersatzwerbepartner.
§ 7 Haftung
7.1 Haftung von Football Present
Football Present haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, fuer vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursachte Schaeden sowie fuer Schaeden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Fuer leichte Fahrlaessigkeit haftet Football Present nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.2 Haftung des Vereins
Der Verein haftet fuer alle Schaeden, die Football Present oder Werbepartnern durch schuldhafte Verletzung der Pflichten aus diesen AGB entstehen, insbesondere durch Beschaedigung oder Verlust des Prasentationsstaenders oder Balls, durch nicht konforme Video-Beitraege, durch FIFA- oder rechtswidrige Inhalte sowie durch Nichtbefolgen von Anweisungen zum Folienwechsel.
Der Verein stellt Football Present von allen Anspruechen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten entstehen, die der Verein in seinen Video-Beitraegen veroffentlicht.
§ 8 Steuerliche Hinweise
Football Present nimmt keine steuerliche Bewertung der Auswirkungen dieser Kooperation auf die Gemeinnuetzigkeit des Vereins vor, da hierfuer saemtliche Einnahmequellen des Vereins massgeblich sind, die Football Present nicht bekannt sind. Football Present empfiehlt dem Verein ausdruecklich, die Kooperation vor Abschluss dem vereinseigenen Steuerberater zur Kenntnis zu geben und dort pruefen zu lassen. Football Present uebernimmt keine steuerliche Beratung.
§ 9 Datenschutz
Football Present verarbeitet personenbezogene Daten des Vereins und seiner Vertreter ausschliesslich zur Durchfuehrung der Kooperation, zur Abrechnung und zur Kontaktaufnahme fuer Folgekampagnen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme von Logistikdienstleistern und dem jeweiligen Werbepartner. Der Verein hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung und Einschraenkung der Verarbeitung.
§ 9a Oeffentliche Darstellung von Vereinsdaten
Football Present ist berechtigt, allgemeine, nicht-personenbezogene Vereinsdaten - insbesondere Vereinsname, Ort/Region, Gruendungsjahr, Vereinsfarben, Vereinswappen/-logo, eigene Social-Media-Profile sowie aus Kennzahlen abgeleitete, nicht als Rohwert dargestellte Reichweiten-Kategorien - auf der eigenen Website sowie in eigenen Marketingunterlagen zum Zweck der Vereinsdarstellung und der Vermittlung an Werbepartner oeffentlich darzustellen. Das Recht zur Nutzung von Vereinswappen/-logo ist einfach, nicht ausschliesslich und auf diesen Zweck beschraenkt.
Der Verein kann dieser Darstellung jederzeit schriftlich widersprechen; Football Present entfernt die betroffene Darstellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs. Die uebrige Kooperation bleibt von einem Widerspruch unberuehrt.
Mit Beendigung dieser Kooperation endet die Kennzeichnung des Vereins als aktiver Partner. Bereits veroeffentlichte Referenzdarstellungen (z. B. in Marketingunterlagen oder Fallbeispielen) duerfen von Football Present weiterhin genutzt werden, sofern der Verein dem nicht gesondert widerspricht.
§ 10 Laufzeit, Kuendigung und automatische Verlaengerung
Die Kooperationsvereinbarung beginnt mit schriftlicher Bestaetigung durch Football Present und laeuft zuerst fuer ein Kooperationsjahr (12 Monate). Sie verlaengert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kuendigung erfolgt (vgl. § 4.5).
Football Present ist berechtigt, die Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kuendigen, insbesondere wenn der Verein gegen diese AGB verstoesst, das Ansehen von Football Present oder des Werbepartners durch Beitraege schaedigt, FIFA- oder DFB-Vorgaben missachtet oder Anweisungen zu Folienwechsel und Videogestaltung wiederholt nicht Folge leistet. In diesem Fall sind Ball und Staender unverzueglich zurueckzugeben.
§ 11 Aenderungen der AGB
Football Present behaelt sich vor, diese AGB mit einer Ankuendigungsfrist von 30 Tagen zu aendern. Aenderungen werden dem Verein per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geaenderten AGB als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung besonders hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfuellungsort ist der Sitz von Football Present. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz von Football Present.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt (Salvatorische Klausel).
Football Present | Stand: August 2026
Football Present
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
fuer Werbepartner (AGB Werbepartner)
Anbieter:
Football Present
Inhaber: Johannes Koenze
Adresse: Auweg 4, 83126 Flintsbach a. Inn
E-Mail: info@football-present.de
USt-IdNr.: DE433491288
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese AGB gelten fuer alle Werbevereinbarungen zwischen Football Present und Unternehmen oder sonstigen Auftraggebern (nachfolgend: Werbepartner), die Werbeleistungen bei Football Present buchen. Abweichende Bedingungen des Werbepartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Football Present stimmt ausdruecklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Football Present vermittelt und koordiniert Werbekampagnen bei Amateur-Fussballvereinen in Deutschland. Der Werbepartner erhaelt exklusive Werbepraesenz auf leihweise ueberlassenen Prasentationsstaendern sowie in Video-Beitraegen der kooperierenden Vereine. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung einer individuellen Werbevereinbarung.
§ 3 Buchungsarten und Leistungsumfang
3.1 Vereins-Exklusivbuchung
Der Werbepartner bucht exklusive Werbepraesenz bei einem oder mehreren einzeln ausgewaehlten Vereinen. Football Present garantiert, dass fuer den gebuchten Verein im Kampagnenzeitraum kein direkter Wettbewerber gebucht wird.
3.2 Mengenpakete
Football Present bietet Mengenrabatte fuer die gleichzeitige Buchung mehrerer Vereine (1, 3 oder 5 Vereine). Die aktuell gueltigen Paketpreise sind der Werbevereinbarung oder der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
3.3 Monatspakete
Bei Monatspaketen bucht der Werbepartner Werbepraesenz bei einer vereinbarten Anzahl von Vereinen fuer einen Kalendermonat. Football Present bestimmt die konkreten Vereine nach Verfuegbarkeit und Wunschregion des Werbepartners.
§ 4 Leistungen von Football Present
4.1 Physische Werbepraesenz
Football Present produziert auf Basis der Werbemittel des Werbepartners eine Werbefolie und bringt diese auf dem Prasentationsstaender an. Der Staender verbleibt im Eigentum von Football Present und wird dem Verein leihweise ueberlassen. Football Present koordiniert Lieferung, Aufstellung und Folienwechsel.
4.2 Video-Praesenz
Football Present koordiniert die Veroffentlichung von zehn oeffentlichen Video-Beitraegen pro gebuchtem Verein bei offiziellen Spielen. In jedem Beitrag sind Prasentationsstaender und/oder Ball mit dem Logo des Werbepartners sichtbar, und der Werbepartner wird namentlich erwaehnt. Die Beitraege bleiben mindestens 12 Monate nach Veroffentlichung oeffentlich abrufbar.
4.3 Folienwechsel-Service
In Standard-, Premium- und Monatspaketen inklusive. Football Present organisiert den Austausch der Werbefolie nach Ablauf der Kampagne.
4.4 Reporting
Nach Abschluss der Kampagne erhaelt der Werbepartner einen Nachweis-Report mit allen Links zu den veroffentlichten Beitraegen sowie Plattform und Datum der Veroffentlichung.
§ 5 Pflichten des Werbepartners
5.1 Bereitstellung der Werbemittel
Der Werbepartner stellt Football Present spaetestens zehn Werktage vor Kampagnenstart druckfertige Werbemittel bereit (Logo mind. 300 dpi, Formate AI/EPS/PDF/PNG, Farbangaben). Football Present erstellt einen Druckabzug zur Freigabe innerhalb von 3 Werktagen.
5.2 Rechtmaessigkeit der Werbemittel
Der Werbepartner gewaehrleistet, dass die bereitgestellten Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Er stellt Football Present und die Vereine von Anspruechen Dritter frei.
5.3 Nicht zugelassene Werbeinhalte
Nicht zugelassen sind: Alkohol, Tabak, Gluecksspiel, politische Werbung, religiose Organisationen sowie Inhalte, die gegen geltendes Recht oder FIFA/DFB-Richtlinien verstossen.
§ 6 Preise, Zahlung und Faelligkeit
Es gelten die Preise gemaess Werbevereinbarung. Football Present weist gemaess § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung). Faelligkeit: 50% bei Vertragsschluss, 50% nach Erhalt des Nachweis-Reports. Zahlungsziel: 14 Tage. Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen gemaess § 288 BGB.
§ 7 Exklusivitaet, Leistungsstoerungen und Haftung
Football Present sichert Exklusivitaet pro Verein zu: kein direkter Wettbewerber im selben Kampagnenzeitraum. Bei Ausfall eines Vereins: Ersatzverein innerhalb von 30 Tagen oder anteilige Erstattung. Keine Reichweitengarantie. Haftung von Football Present: unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit, begrenzt bei leichter Fahrlaessigkeit auf vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Nutzungsrechte, Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Werbepartner raeumt Football Present das Recht ein, Logos und Werbemittel fuer die Kampagnendurchfuehrung und Referenzzwecke zu nutzen. Football Present verarbeitet Daten des Werbepartners nur zur Kampagnendurchfuehrung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit ueber Preiskonditionen und Geschaeftsgeheimnisse fuer 2 Jahre nach Vertragsende.
§ 9 Laufzeit, Kuendigung und Schlussbestimmungen
Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit vollstaendiger Leistungserbringung. Keine automatische Verlaengerung. Ausserordentliche Kuendigung durch Football Present bei Verstoss gegen § 5. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Sitz von Football Present. Salvatorische Klausel gilt.
Football Present | Stand: August 2026